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Handgepäck auf internationalen Flügen
Auf internationalen Flügen (einschließlich Flügen innerhalb der 50 Bundesstaaten der USA, Puerto Rico, den U.S. Virgin Islands und Kanada) dürfen Sie eine Reisetasche und einen persönlichen Gegenstand wie eine Handtasche, Aktentasche oder einen Laptop-Computer mit an Bord nehmen. Ihr Handgepäck
- muss unter Ihren Sitz oder in das Gepäckfach passen
- darf nicht größer als 23 x 35 x 56 (Länge x Breite x Höhe) cm oder 114 lineare cm sein; und
- muss u. U. als aufgegebenes Gepäck befördert werden, wenn die Tasche auf dem Flug nicht sicher verstaut werden kann.
Folgende Gegenstände sind vom Limit von einem Gepäckstück + einem persönlichen Gegenstand ausgenommen:
- Hilfsgegenstände (Gehstützen, Krücken, usw.)
- Sicherheitssitze für Kinder mit eigenem Ticket
- Halterungsvorrichtungen für Kleinkinder (Kindersitz mit oder ohne Kinderwagen, Kindertragevorrichtungen wie Babytragetücher oder Babytragerucksäcke)
- Oberbekleidung (Mäntel, Hüte, usw.)
- Lesematerial (in angemessenem Umfang)
- Regenschirme (1 Schirm pro Passagier)
- Speisen und Getränke, die an Bord verzehrt werden
- Ein Musikinstrument mit einem max. Volumenumfang von 114 cm (45 Zoll)*
Beachten Sie bitte, dass alle Gepäckstücke im Gepäckfach oder unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden müssen. Sie dürfen nicht in der Tasche an der Rückseite des Sitzes verstaut werden.
*Volumenumfang = Länge + Breite + Höhe
Flüssigkeiten, Gels und Sprays
Flüssigkeiten, Gels bzw. Aerosolsprays dürfen in Sicherheitsbereichen weltweit mitgeführt werden solange sie in bis zu 3 oz./100-ml-Behältern in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel verstaut sind. (Benutzen Sie als einfache Gedankenstütze die 3-1-1 Regel.)
Der Plastikbeutel muss vollständig verschlossen sein und wird bei der Sicherheitskontrolle getrennt durchleuchtet.
Folgende Gegenstände sind erlaubt, müssen den Sicherheitsbeamten jedoch vorgezeigt werden, wenn sie größer als 3 oz./100 ml sind:
- Babynahrung/-milch, einschließlich Brustmilch sowie andere Babynahrung in Behältern.
- Diese Gegenstände sind auch erlaubt wenn Sie nicht mit einem Baby oder Kleinkind reisen.
- Medikamente (in flüssiger, Gel- oder Sprühform)
- Flüssigkeiten, Säfte oder Gels für Diabetiker, die diese Artikel zur Aufrechterhaltung ihres Gesundheitszustandes benötigen. (Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig.)
Nach der Sicherheitskontrolle gekaufte Flüssigkeiten, Gels und Sprays (einschließlich Duty-Free Artikel) dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden.
Auf Anschlussflügen, bei denen Sie eine weitere Sicherheitskontrolle durchlaufen müssen, gelten die oben beschriebenen Sicherheitsvorschriften. In diesem Fall werden die beim ursprünglichen Abflug nach der Sicherheitskontrolle gekauften Artikel ebenfalls überprüft.
Weitere Informationen
Weitere Informationen bezüglich der Handgepäck-Richtlinien finden Sie unter www.tsa.gov
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